Klient:innen BG

Informationen für Klient:innen BG

 

Wichtige Hinweise zu Ihrer Verordnung und Terminplanung

Vorlage der Verordnung: Bitte bringen Sie lhre Verordnung, wenn möglich, einige Tage vor lhrem ersten Termin in die Praxis. So kann ich diese vorab auf Korrektheit prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der ausstellenden Ärztin oder dem Arzt halten, um notwendige Änderungen vorzunehmen

• Gültigkeit der Verordnung: Die Verordnung darf zum Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein. Diese Frist bezieht sich entweder auf das Ausstellungsdatum oder das eigetragene Datum in Punkt 8 der BG-Verordnung Bei einem dringenden Behandlungsbedarf muss die Therapie spätestes 7 Tage nach diesem Datum beginnen.

• Unterbrechungen: Dürfen ohne ausreichende Begründung nicht länger als 14 Tage andauern

• Zuzahlungen: Behandlungen nach einem Arbeitsunfall, die auf Verordnung der zuständigen Berufsgenossenschaft laufen, sind zuzahlungsfrei.

• Terminabsagen: Ihre individuellen Termine werden exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher, damit wir die Zeit anderweitig planen können. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die nicht anderweitig vergeben werden können, müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.

• Akute Krankheit: In Krankheitsfallen informieren Sie uns bitte spätestens bis 8:00 Uhr am selben Tag telefonisch (z. B. via Anrufbeantworter), um eine Ausfallrechnung zu vermeiden.
Mit diesen Regelungen möchten wir einen reibungslosen Ablauf für alle Klient:innen gewährleisten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!